AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsparteien
Die Vertragsparteien sind zum einen der jeweilige Auftraggeber und zum anderen der Wawrzyniak Kanzleiservice, Inhaberin Sabine Wawrzyniak, Florastr. 36, 47119 Duisburg (folgend: Auftragnehmerin).


2. Vertragsgrundlage, Geltungsbereich
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten durch die

schriftliche/mündliche Auftragserteilung und der schriftlichen Bestätigung als vereinbart. Abweichungen von diesen AGB, Vereinbarungen, ergänzende Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Nichteinhaltung der AGB ist die Auftragnehmerin berechtigt, Aufträge bis zu Erfüllung der Bedingungen zu stornieren oder ganz oder teilweise auszusetzen.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

 

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.


3. Auftragbestätigung, Vertragsabschluss
Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrages des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Der Vertrag gilt durch die schriftliche/mündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin. Diese erfolgt schriftlich per Fax oder E-Mail. Sobald der Auftraggeber von der schriftlichen Auftragsbestätigung Kenntnis nehmen kann, gilt diese als zugegangen. Es kommt dabei nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber an. Im Fall, dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, besteht die Auftragnehmerin auf folgende Entschädigung:

 

Bis zum 30. Tag vor Tätigkeitsbeginn 25 %,
vom 29. Tag bis 20. Tag vor Tätigkeitsbeginn 50 %,
ab dem 19. Tag bis 10. Tag vor Tätigkeitsbeginn 80 %

vom 9. Tag bis zum Tag des Täigkeitsbeginns 100 %

der vereinbarten Gesamtsumme bzw. des kalkulierten Auftragsvolumens.

 

Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines erteilten Auftrages aus Gründen, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurücktritt, besteht die Auftragnehmerin auf folgende Entschädigung:

 

100 % der vereinbarten Gesamtsumme bzw. des kalkulierten Auftragsvolumens.

 

Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines erteilten Auftrages das mit der Auftragnehmerin vereinbarte Auftragsvolumen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, besteht die Auftragnehmerin auf folgende Entschädigung:

 

100 % der vereinbarten Gesamtsumme bzw. des kalkulierten Auftragsvolumens.

 

Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von der Auftragnehmerin berechnete Entschädigung.


4. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen des Gewerbebetriebes. Sie tritt in kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis/Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn sie die Leistungen in dessen Räumen erbringt.

 

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.


5. Art der Dienstleistung, Preise, Zahlungsbedingungen
Die Auftragnehmerin ist für den Inhalt der im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Die Leistungen von der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Die Auftragnehmerin übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

 

Alle Preise (Stundensatz oder Pauschalbetrag) verstehen sich zuzüglich einer Anfahrtkostenpauschale, die für jeden Arbeitstag entsteht. Samstag und Sonntag erfolgt ein Aufschlag von 25 % auf die Anfahrpauschale. 

 

Sofern Parkgebühren entstehen, werden diese zusätzlich berechnet. 

 

Sollte kein Parkplatz zur Verfügung stehen und/oder in der Nähe des Auftragsortes vorhanden sein, wird die Zeit der Parkplatzsuche als Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.  

 

Bei einer Beauftragung nach Stundensatz wird dieser im 15 Minutentakt abgerechnet.

Die Rechungserstellung erfolgt mit Ausweisung der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.  

Eine Tagespauschale beinhaltet - sofern keine andere Absprache getroffen wird - maximal 8,5 Arbeitsstunden. Danach wird nach Stundensatz zzgl. eines Aufschlages von 30 % abgerechnet.

 

Angebote der Auftragnehmerin sind stets unverbindlich. Die Leistungserbringung ist für die Auftragnehmerin nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin vereinbart worden ist.

 

Für Eilaufträge und Aufträge an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (ab 17:30 Uhr) oder nach mehr als 8,5 Stunden wird ein Aufschlag von 30 % auf den Gesamtpreis berechnet. 

 

Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist die Auftragnehmerin auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.

 

Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich die Auftragnehmerin vor, auf eine angemessene Vorauszahlung von höchstens 30 % der Auftragssumme zu bestehen.

 

Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag/Auftragsbestätigung vereinbart. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung, grundsätzlich sofort zahlbar nach Zugang der Rechnung ohne Abzug von Skonto. Als Erhalt der Rechnung gilt ein Termin - sofern die Rechnung per Post versandt wurde - von zwei Werktagen nach Rechnungsdatum.

 

Einwendungen gegen die erteilte Rechnung müssen stets schriftlich unmittelbar nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt, erfolgen.

 

Im Einzelfall behält sich die Auftragnehmerin vor, Leistungen durch Vorkasse durchzuführen. In Zahlungsverzug befindliche Auftraggeber können von der Auftragnehmerin von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen werden, auch für den Fall, dass entsprechende Verträge bereits abgeschlossen wurden.


6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlaubt.

 

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben und Unterlagen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und unentgeltlich der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datenträger müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Sofern dies nicht zutrifft, ersetzt der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle aus der Benutzung der Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei. Nach Erbringung der Leistung ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Unterlagen zurückgegeben.

 

Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung, Notierung sowie Erledigung von Fristen und Termine in jeglicher Form zu kontrollieren. Erbringt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) sind vom Auftraggeber selber zu tragen.


7. Leistungstermine
Die in den Verträgen genannten Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftrageber und von der Auftragnehmerin schriftlich vereinbart worden sind. Bei Nichteinhaltung der Leistungstermine infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Störung der EDV-Anlage, Handlung Dritter, Krankheit etc.) ist der Auftraggeber berechtigt, der Auftragnehmerin schriftlich eine Nachfrist zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Schadensersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen des Vertrages.


8. Rücktritt
Tritt die Auftragnehmerin schriftlich von ihrem Auftrag/Dienstleistung zurück, so muss der Auftraggeber die bis zu diesem Termin bereits erbrachten Dienstleistungen seitens der Auftragnehmerin zahlen.


9. Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten geschaffenen Werkes verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten.

 

Der Verstoß des Auftraggebers gegen die Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.


10. Gewährleistung, Haftungsausschluss
Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung/Leistung schriftlich und mit genauer Angabe der Mängel bei der Auftragnehmerin gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da ansonsten der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz.

 

Für Fehler in Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge von außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt, Störungen der EDV Anlage, Handlungen Dritter, Krankheit etc.), Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder von Mitteilungen infolge des Verschuldendes des Zustellers sowie sonstige, direkte oder indirekte Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbrichtung der Leistung entstehen. Für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensansprüche des Auftraggebers besteht insbesondere keine Haftung. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind.


11. Vertraulichkeit, Datenschutz
Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin sind zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet. Eine mögliche Weitergabe der Daten an einen Kooperationspartner erfolgt ausschließlich nach Zustimmung des Auftraggebers.

 

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

Weiterhin verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Auftrages sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kunden des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsver-hältnisses hinaus.

 

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erfor-derlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen sind.

 

Die Auftragnehmerin ist bemüht, die ihr überlassenen Unterlagen vor unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.


12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


13. Sonstiges
Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer sind vorbehalten.

 

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin wirksam.

 

Stand Januar 2024

 

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