Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 pro Stunde 13,90 €. Der Lohn für Minijobs erhöht sich ab 01.01.2026 auf 603,00 €/Monat brutto (Jahresbrutto 7.236,00 €).
Seit dem 01.09.2024 sind die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung verpflichtend zu nutzen.
Seit dem 01.01.2026 ist bis zu einem Wert von 10.000,00 € das Amtsgericht zuständig.
Der Streitwert für die Berufung wurde von 600,00 € auf 1.000,00 € erhöht.