Schon gewusst?

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 pro Stunde 13,90 €. Der Lohn für Minijobs erhöht sich ab 01.01.2026 auf 603,00 €/Monat brutto (Jahresbrutto 7.236,00 €).

Zwangsvollstreckung

Seit dem 01.09.2024 sind die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung verpflichtend zu nutzen.

Höhere Wertgrenze bei Zuständigkeit und Rechtsmittel

Seit dem 01.01.2026 ist bis zu einem Wert von 10.000,00 € das Amtsgericht zuständig.

 

Der Streitwert für die Berufung wurde von 600,00 € auf 1.000,00 € erhöht.

 

 

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© Sabine Wawrzyniak Kanzleiservice Duisburg

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