Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2025 pro Stunde 12,82 €. Der Lohn für Minijobs erhöht sich ab 01.01.2025 auf 556,00 € brutto.
Seit dem 01.09.2024 sind die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung verpflichtend zu nutzen.
Bei der Abrechnung im Innenverhältnis mit dem Auftraggeber kann der Anwalt bei der Anrechnung einer Gebühr wählen, von welcher Gebühr er den anrechenbaren Teil abzieht. Also entweder volle Geschäftsgebühr und hälftige Verfahrensgebühr oder Geschäftsgebühr abzüglich anrechenbarer Teil und volle Verfahrensgebühr (§ 15 a RVG).
TIPP! Wenn Rechtsschutzversicherer erst ab gerichtlichem Verfahren eintrittspflichtig ist und Deckung erteilt, gegenüber Auftraggeber (Mandant) bei der Geschäftsgebühr bereits hälftige Verfahrensgebühr in Abzug bringen und mit Rechtsschutz volle Verfahrensgebühr abrechnen.